Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Blachenprint.ch
Geltungsbereich
Ausschliesslich gelten für alle künftigen oder aktuellen Geschäfte mit Auftraggeber / Besteller diese allgemeine Bedingungen. Abweichende
Bedingungen des Auftraggeber / Bestellers werden nicht anerkannt oder bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
Offerten / Auftragsbestätigung / Vertragsabschlüsse
Sämtliche Offerten, die aufgrund ungenauer Angaben oder unvollständiger Manuskripte erfolgten, sind unverbindlich. Unbefristete Offerten sind
stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung oder Vertragsabschlüsse. Offerten haben grundsätzliche eine Gültigkeit von 30 Tagen. Alle aus
den Offerten entstehenden Auftragsbestätigungen oder Vertragsabschlüsse verstehen sich unter Vorbehalt von Störungen / Ereignisse höherer
Gewalten wie z.B. Streik, Erdbeben usw., von massiven Preiserhöhungen der Lieferanten oder Transportkostenzuschlägen sowie behördlichen
Massnahmen irgendwelcher Art usw., die die Lieferung, respektive die Produktion erschweren oder verunmöglichen. In solchen Fällen steht
dem Auftragnehmer das Recht zu, von einem Abschluss ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber / Besteller deswegen
Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Die offerierten Veräusserungspreise erlangen erst nach Abschluss einer Auftragsbestätigung
oder Vertrages ihre Verbindlichkeit.
Lieferungen / Lieferzeiten
Die dadurch bedingte Verpackung und das Porto sind im Preis nicht eingerechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art und Weise am Produkt, sind
durch die Transportanstalten in Form einer Tatbestandsaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen. Die Lieferung erfolgt
auf Gefahr des Bestellers / Auftraggebers. Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverbindliche Termine; insbesondere wird
keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Auftraggeber / Besteller / Lieferort übernommen. Bei allfälliger
Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streiks, usw. ist der Auftraggeber / Besteller nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren
oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ausserordentliche Lieferungen werden nach Aufwand verrechnet.
Annullation / Mängelrüge / Reklamationen
Bei Annullierung von Aufträgen, werden die bis dahin erfüllten Arbeiten und Leistungen dem Auftraggeber / Besteller verrechnet. Bei Aufträgen
wird das Material, sofern es bereit gestellt worden ist, zur Verfügung gestellt und verrechnet. Bei Fehlern oder Mängel ist der Auftraggeber /
Besteller unter allen anderen Rechten nur befugt, eine Vergütung des nachgewiesenen Minderwertes des Produktes oder für die Lieferungen
vollwertigen Ersatz innert angemessener Frist zu verlangen. Der Nachweis der Unbrauchbarkeit des Produktes muss vom Auftraggeber / Besteller
erbracht und vom Maschinenhersteller anerkannt werden. Beanstandungen am Produkt, sind innerhalb von 2 Tagen nach dem Lieferscheindatum,
vom Auftraggeber / Besteller schriftlich zu erheben. Ansonsten gilt das Produkt und die gestellte Rechnung als anerkannt. Beanstandungen
berechtigen in keinem Fall die Verweigerung der Übernahme des Produktes, bis zu deren Regelung.
Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge gelten netto bei Vorkasse.
Urheberrecht
Die Reproduktion aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen, geschieht unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber / Besteller die
entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Jegliche Haftung wird vom Auftragnehmer abgelehnt. Für sämtliche Originale oder Datenträger
übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Produktionsort des Auftragnehmers vereinbart. Sofern der
Versand des Produktes zum Auftraggeber / Besteller oder auf Geheiss des Käufers zu einem Dritten vereinbart wird, reist die Ware auf Gefahr
des Auftraggebers / Bestellers. Auftragnehmerseitig wird lediglich für eine ordnungsgemässe Transportverpackung gesorgt.
Übermittlung, Haftung & Versicherung von Datenträgern
Die Datenübermittlung vom Auftraggeber / Besteller an den Auftragnehmer erfolgt per E-Mail oder Datenträger, USB Stick oder CD / DVD
Für allfällige Schäden an der EDV-Einrichtung welche durch fehlerhafte oder mit Computerviren behaftete angelieferte Daten entstehen,
ist der Auftraggeber / Besteller vollumfänglich haftbar. Der Auftragnehmer sichert keine Daten bewusst vom Auftraggeber / Besteller.
Ebenso übernimmt er keine Haftung auf Datenverluste oder Datenschäden.
Eigentumsvorbehalt
Das Produkt des Auftragnehmers wird ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller beim
Auftragnehmer bestehenden Verbindlichkeiten des Auftraggebers / Bestellers auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber /
Besteller für bestimmte, von ihm bezeichnete Produkte, Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung
der Saldoforderung des Auftragnehmers. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber / Besteller den Auftragnehmer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in Lage ist, die gerichtlichen und ausserordentlichen
Kosten einer Klage an den Auftragnehmer zu erstatten, haftet der Auftraggeber / Besteller für die dem Auftragnehmer entstandenen
Kosten.
Verrechnungsverbot / Abtretungsverbot
Dem Auftraggeber ist es untersagt, sich Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer abtreten zu lassen. ebenso ist es ihm untersagt, Forderungen
gegenüber dem Auftragnehmer zu Verrechnung zu bringen.
Änderungen der AGB
Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten.
Gerichtsstand Erfüllungsort Rechtswahl
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Geschäftssitz der Erfüllungsort des Auftragnehmers. Es gilt Schweizer Recht.
